
1,8 Promille – wie lange bleibt der Führerschein weg? Strafen, Sperrfrist und MPU erklärt
Bei 1,8 Promille wird die Fahrerlaubnis von einem Gericht entzogen. Die Dauer der Sperrfrist hängt dabei von den Deliktdetails, vorherigen Auffälligkeiten und einer MPU-Vorbereitung ab.
Ein Promillewert von 1,8 im Straßenverkehr hat schwerwiegende Konsequenzen. Wer in diesem Zustand fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber reagiert entsprechend streng: Bei 1,8 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs wird die Fahrererlaubnis entzogen und die Trunkenheitsfahrt als Straftat eingestuft, die Geld- oder Freiheitsstrafen und Punkte in Flensburg nach sich zieht. Ersttäter erhalten häufig eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten, kann aber je nach Einzelfall deutlich länger ausfallen. Zusätzlich wird eine MPU angeordnet, die Voraussetzung für die Neuerteilung ist. Realistisch dauert es meist 12 bis 24 Monate, bis man den Führerschein zurückerhält.
Wann Alkohol zur Straftat wird
In Deutschland gilt eine gesetzliche Grenze von 0,5 Promille für Fahrer von Kraftfahrzeugen. Für Fahranfänger unter 21 Jahren und in der Probezeit besteht sogar ein absolutes Alkoholverbot. Liegt der Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille, handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille jedoch ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit erreicht – ab diesem Punkt wird das Fahren unter Alkohol als Straftat gemäß § 316 StGB („Trunkenheit im Verkehr“) verfolgt.
Bereits bei 0,3 Promille kann eine Verurteilung erfolgen, wenn sich Ausfallerscheinungen zeigen oder ein Unfall geschieht. Wer mit 1,8 Promille am Steuer erwischt wird, befindet sich also weit jenseits aller Grenzen, bei denen noch von einem Versehen gesprochen werden könnte. In diesem Bereich greift regelmäßig der Führerscheinentzug.
Auswirkungen von 1,8 Promille auf die Fahrtüchtigkeit
Ein Blutalkoholwert von 1,8 Promille bedeutet erhebliche körperliche und geistige Beeinträchtigungen. Reaktionszeit, Sehvermögen und Konzentration sind stark eingeschränkt, die Risikobereitschaft steigt. Typische Folgen sind Gleichgewichtsstörungen, Verlangsamung des Denkens und Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung.
Gerichte und Behörden gehen deshalb davon aus, dass eine Person mit 1,8 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen. Damit liegt automatisch eine Straftat vor – auch dann, wenn keine Unfallfolge eingetreten ist.

Rechtliche Folgen bei 1,8 Promille
Die Konsequenzen einer Alkoholfahrt mit 1,8 Promille richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, dem individuellen Verhalten und möglichen Vorbelastungen. Typischerweise sind zu erwarten:
- Führerscheinentzug und Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahren, in besonders schweren Fällen auch länger
- Geld- oder Freiheitsstrafe, abhängig von Einkommen und Schwere des Verstoßes
- 3 Punkte im Fahreignungsregister
- Verpflichtende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Eventuell Abstinenznachweis über 6 bis 12 Monate
Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass nur Fahrerinnen und Fahrer mit nachgewiesener Eignung wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
Wie lange ist der Führerschein weg?
Die Länge des Führerscheinentzugs hängt von mehreren Faktoren ab. Eine pauschale Dauer gibt es nicht, doch realistisch ist ein Zeitraum zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Ausschlaggebend sind dabei:
1. Höhe des Alkoholwerts
Mit 1,8 Promille liegt eine deutliche Überschreitung der Grenze zur Straftat vor. In solchen Fällen wird der Führerschein grundsätzlich entzogen. Die Sperrfrist beträgt meist 6 bis 12 Monate, kann aber bei erschwerenden Umständen auf mehrere Jahre ausgeweitet werden.
2. Erste Auffälligkeit oder Wiederholungstäter
Ob es sich um eine erste Auffälligkeit oder einen Wiederholungsfall handelt, hat erheblichen Einfluss. Ersttäter, die keine weiteren Verkehrsverstöße begangen haben, erhalten oft eine Sperrfrist im unteren Bereich um 6 Monate. Wiederholungstäter müssen mit 12 bis 18 Monaten rechnen, teilweise sogar länger, wenn bereits frühere Alkoholdelikte im Register stehen.
3. Verkehrsgefährdung oder Unfall
Wird unter Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht oder eine konkrete Gefährdung festgestellt, fällt das Urteil deutlich strenger aus. Neben der Verlängerung der Sperrfrist kann auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden. Die Staatsanwaltschaft leitet in solchen Fällen regelmäßig ein separates Strafverfahren ein.
4. Persönliche und soziale Faktoren
Richter berücksichtigen auch individuelle Aspekte: Einsicht, Kooperation, bisherige Lebensführung und der Wille zur Veränderung können sich mildernd auswirken. Wer hingegen uneinsichtig ist oder bereits durch Alkoholmissbrauch auffällig wurde, muss mit einem längeren Entzug rechnen. Das Gesetz lässt dem Gericht hierbei weiten Spielraum – bis hin zu einem lebenslangen Fahrverbot bei extremer Gefährdungslage.
5. Verlauf der MPU
Die MPU ist häufig der entscheidende Punkt für die Gesamtdauer des Entzugs. Besteht der Betroffene die Untersuchung nicht oder legt keine ausreichenden Abstinenznachweise vor, kann sich die Zeit bis zur Wiedererteilung erheblich verlängern.
Ein Beispiel: Nach einem Urteil mit zwölfmonatiger Sperrfrist beginnt jemand erst nach Ablauf dieser Zeit mit dem Abstinenznachweis. Da dieser oft mindestens 12 Monate umfassen muss, vergeht bis zur positiven MPU nochmals ein ganzes Jahr. Der Führerschein bleibt also über zwei Jahre entzogen – obwohl die gerichtliche Sperrfrist bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis längst abgelaufen ist.
MPU und Abstinenznachweis – zentrale Hürden bei der Neuerteilung
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ordnet die Führerscheinstelle verpflichtend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung an. Bei 1,8 Promille ist sie daher immer erforderlich.
Die MPU prüft, ob die betroffene Person verstanden hat, warum es zur Trunkenheitsfahrt kam, und ob sie künftig zuverlässig zwischen Alkohol und Fahren trennen kann. Grundlage für ein positives Gutachten sind:
- glaubhaft erprobtes kontrolliertes Trinken
- oder Nachweis über 6 bis 12 Monate Alkoholabstinenz
- stabile Lebensumstände und Veränderungsbereitschaft
Fehlt eines dieser Elemente, gilt die Untersuchung als nicht bestanden. Ein negatives Gutachten verzögert die Wiedererteilung erheblich, da ein neuer Anlauf oft mehrere Monate dauert.
Ablauf bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Nach dem Urteil beginnt zunächst die gerichtlich festgelegte Sperrfrist. Während dieser Zeit darf die Führerscheinstelle keine Fahrerlaubnis neu erteilen. Wird ein Antrag auf Neuerteilung gestellt, prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine Überprüfung der Fahreignung durch eine MPU notwendig ist.
Die typischen Zeitspannen lassen sich wie folgt überblicken:
Gerichtliche Sperrfrist 6 – 12 Monate
Abstinenznachweis (MPU-Voraussetzung) 6 – 15 Monate
Bearbeitung und Gutachtenausstellung ca. 1 – 3 Monate
Gesamtdauer bis Führerscheinrückgabe 12 – 24 Monate
Wer sich also frühzeitig mit der eigenen Situation auseindersetzt und sich gezielt auf die MPU vorbereitet, verkürzt die Zeit bis zur Neuerteilung deutlich.

Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug – der Unterschied
Oft wird beides verwechselt:
Ein Fahrverbot bedeutet, dass der Führerschein für eine bestimmte Zeit hinterlegt wird. Nach Ablauf erhält man ihn automatisch zurück.
Ein Fahrerlaubnisentzug dagegen setzt eine vollständige Neuerteilung voraus. Die Fahrerlaubnis erlischt, und sie wird erst nach positiver MPU und behördlicher Entscheidung wieder erteilt.
Bei 1,8 Promille handelt es sich immer um einen Führerscheinentzug – nie um ein reines Fahrverbot.
Beispiele aus der Praxis
Fall 1: Ersttäter ohne Unfall
Ein 34-jähriger Fahrer wird mit 1,8 Promille kontrolliert. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist von 6 Monaten. Nach erfolgreicher MPU ohne Abstinenznachweise, aber mit kontrolliertem Trinken, erhält er die Fahrerlaubnis nach etwa 10 Monaten zurück.
Fall 2: Wiederholungstäter mit Gefährdung
Ein Mann, der bereits einmal wegen Alkohols am Steuer auffällig war, verursacht mit 1,8 Promille einen Unfall. Die Sperrfrist wird auf 18 Monate festgesetzt, zusätzlich erfolgt eine hohe Geldstrafe. Wegen fehlender Vorbereitung fällt er bei der MPU durch und seine Fahrerlaubnis bleibt insgesamt für mehr als zwei Jahre entzogen.
Solche Beispiele zeigen, wie stark die individuelle Ausgangslage das Ergebnis beeinflusst.
Gerichtliche Urteile – Orientierung aus der Praxis
Ein Urteil des Amtsgerichts München vom 09. Januar 2020 (Az. 941 Cs 414 Js 196533/19) zeigt die Bandbreite der Entscheidungen:
Ein 30-jähriger Sachverständiger fuhr mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss und wurde zu 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, 3 Monaten Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. Die Behörde durfte ihm frühestens nach 7 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Das Urteil verdeutlicht, dass selbst alternative Verkehrsmittel wie E-Scooter oder Fahrräder bei solchen Werten zum Entzug des Führerscheins führen können.
Chancen auf Verkürzung der Sperrfrist
Grundsätzlich ist die vom Gericht festgelegte Sperrfrist verbindlich. Eine Verkürzung kommt nur in Betracht, wenn sich der Betroffene nachweislich rehabilitiert hat, zum Beispiel durch den Besuch von Alkoholberatungen oder Verkehrstherapien. Entscheidend ist, dass keine Wiederholungsgefahr besteht und eine Einstellungsänderung ersichtlich wird.
In der Praxis wird dieser Antrag allerdings selten bewilligt, insbesondere bei Blutalkoholwerten jenseits von 2 Promille. Dennoch kann eine frühzeitige Abstinenz und freiwillige Teilnahme an Schulungsprogrammen positiv in die Beurteilung einfließen.
Vorbereitung auf die MPU – Schlüssel zum Erfolg
Viele scheitern an der MPU, weil sie den Aufwand unterschätzen. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend: Fachleute empfehlen, sich rechtzeitig mit den Inhalten der Untersuchung vertraut zu machen, das eigene Trinkverhalten ehrlich zu reflektieren und die Ursachen des Fehlverhaltens zu analysieren.
Wer glaubhaft zeigen kann, dass er sein Verhalten dauerhaft geändert hat, erhöht die Erfolgschancen deutlich. Dazu gehört auch, die geforderte Abstinenz konsequent einzuhalten und alle Nachweise korrekt zu dokumentieren.
Wie lange dauert es, bis man wieder fahren darf?
Im Durchschnitt vergeht zwischen dem Vorfall und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rund ein bis zwei Jahre. Diese Zeit umfasst das Strafverfahren, die Sperrfrist, den Abstinenznachweis und die MPU. In besonders schweren oder wiederholten Fällen kann sich der Zeitraum auf mehrere Jahre ausdehnen.
Wichtig ist, dass Betroffene den Prozess aktiv mitgestalten: Je früher sie sich informieren, Nachweise sammeln und sich vorbereiten, desto kürzer bleibt die tatsächliche Führerscheinpause.
Zusammenfassung: 1,8 Promille und die Dauer des Führerscheinentzugs
Eine Alkoholfahrt mit 1,8 Promille gilt als schwere Straftat. Der Führerschein wird in jedem Fall entzogen, die Sperrfrist beträgt mindestens 6 Monate und kann sich bis auf 5 Jahre erstrecken. Die genaue Dauer hängt von der individuellen Situation ab – von Erst- oder Wiederholungstat, eventueller Verkehrsgefährdung, persönlichem Verhalten und dem Ausgang der MPU.
Erst wenn alle Auflagen erfüllt sind, insbesondere ein positives MPU-Gutachten, kann die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden. Eine genaue Prognose ist deshalb nur im Einzelfall möglich. Sicher ist jedoch: Wer frühzeitig handelt, sich professionell beraten lässt und die Vorbereitung ernst nimmt, reduziert das Risiko einer langen Zeit ohne Führerschein erheblich.
Manuel Cran ist Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP). Er arbeitet seit mehreren Jahren im Bereich MPU-Vorbereitung mit Schwerpunkt Alkohol, Cannabis und Drogen im Straßenverkehr sowie Verkehrsverstößen und Straftaten.